Die Kanzlei wurde 1983 von Rechtsanwalt Gerd Wolfgang Sickinger gegründet.
Im Jahre 1987 erfolgte sodann der Umzug in die heutigen Büroräume in der Hauptstraße 1.
Mit Ausnahme von öffentlich rechtlichen Mandaten werden von uns nahezu alle Rechtsgebiete bearbeitet.
Die Kanzlei vertritt unter anderem Reiter, Pferdehalter, Züchter, Reitstallbesitzer aber auch Tierärzte und Personen,
die sich mit Pferden in jeglicher Hinsicht beschäftigen. Häufig wird die Kanzlei Sickinger und Schweizer auch von Versicherungen beauftragt um für deren Versicherungsnehmer Prozesse zu
führen.
Seit ca. 30 Jahren ist die Kanzlei Sickinger und Schweizer darüber hinaus beratende Anwaltskanzlei des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Gerlingen e. V.. Sämtliche mietrechtlichen
Fragen können für Mitglieder des Vereins bei den monatlich stattfindenden Beratungsabenden kostenlos im Sinne einer mündlichen Erörterung
in Anspruch genommen werden.
Wir arbeiten vorwiegend nach den Gebührensätzen des RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder vereinbaren ausdrücklich mit Ihnen ein entsprechendes Honorar (§§ 3a, 34 RVG). Die Gebührenhöhe von Wertgebühren richtet sich nach dem
Streitwert der Angelegenheit, § 13 I RVG. Die Höhe der jeweiligen Gebühr ist im Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum RVG geregelt.
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe, sofern Sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
Wir würden uns über Ihre Beauftragung freuen und versichern,
dass wir Ihre Interessen nachhaltig vertreten.
Das Kanzlei Team Sickinger, Schweizer & Karsch